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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 08.03.2006, Aktenzeichen: 6 UE 3281/02 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 6 UE 3281/02

Urteil vom 08.03.2006


Leitsatz:1. Das Rechtsmittelgericht ist auch dann an der Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit gehindert, wenn das Verwaltungsgericht hierüber nicht vorab, sondern in seiner abschließenden Entscheidung befunden hat.

2. Die Bekanntgabe mehrfacher Unterschreitung der in der Verpackungsverordnung vorgesehenen Mehrquoten war ein Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil v. 16.01.2003 - 7 C 31.02 - BVerwGE 117, 322), den unter Berufung auf das Gemeinschaftsrecht auch ausländische Unternehmen mit der Anfechtungsklage angreifen konnten.

3. Es besteht gegenüber den Bundesländern kein berechtigtes Interesse eines ausländischen Unternehmers an der Feststellung, von der Pfandpflicht nach der Verpackungsverordnung ausgenommen zu sein, wenn mit einem Vollzug der Vorschriften durch die Landesbehörden nicht mehr zu rechnen ist, sondern Beeinträchtigungen durch die Pfandpflicht bereits durch unternehmerische Entscheidungen der Handelspartner des Unternehmers eingetreten sind.
Rechtsgebiete:EGV, GVG, VerpackV, VwGO
Vorschriften:EGV Art. 10, GVG § 17a Abs. 5, VerpackV § 8, VerpackV § 9, VwGO § 43 Abs. 2, VwGO § 83,
Stichworte:Anfechtung, Anwendungsvorrang, Atypische Feststellungsklage, Bekanntgabe, Effektiver Rechtsschutz, Einwegverpackung, Feststellungsklage, Gemeinschaftsrecht, Konkretes Rechtsverhältnis, Maßgeblicher Zeitpunkt, Mehrwegquote, Mineralwasser, Örtliche Zuständigkeit, Pfandpflicht, Subsidiarität, Verweisung,
Verfahrensgang:VG Wiesbaden 4 E 1282/02(4/1) vom 24.09.2002

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