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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 07.07.2003, Aktenzeichen: 8 UE 3075/02 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 8 UE 3075/02

Urteil vom 07.07.2003


Leitsatz:1. Die Berücksichtigung nachträglicher Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, die sich auf die Zusammensetzung eines im "Benennungsverfahren" gebildeten Ausschusses auswirken (§ 62 Abs. 2 Satz 5 HGO), hat in der Weise zu erfolgen, dass sämtliche Ausschüsse, deren Soll-Zusammensetzung durch die Änderung betroffen ist, an das geänderte Stärkeverhältnis anzupassen sind.

2. Die Anpassung erfolgt gem. § 62 Abs. 2 Satz 5 2. Halbsatz i.V.m. Satz 2 1. Halbsatz HGO auf der Grundlage einer Vergleichsberechnung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und einer entsprechenden Feststellung in der Weise, dass die betroffenen Fraktionen ihre in die Ausschüsse zu entsendenden Mitglieder nach Maßgabe der ihnen nunmehr zustehenden Sitze neu benennen.
Rechtsgebiete:HGO
Vorschriften:HGO § 62,
Stichworte:Ausschüsse, Benennungsverfahren bei Bildung von Ausschüssen, Fraktionsaus- und -übertritt von Ausschüssen, gemeindliche Ausschüsse,
Verfahrensgang:VG Kassel 3 E 554/02

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