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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 06.12.2007, Aktenzeichen: 8 UE 727/06 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 8 UE 727/06

Urteil vom 06.12.2007


Leitsatz:1. Die Erhebung von Zweitstudiengebühren nach dem Hessischen Studienguthabengesetz ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen das Teilhabe- und Abwehrrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG und die Unterrichtsgeldfreiheit nach Art. 59 HV.

2. Die unechte Rückwirkung der Zweitstudiengebühr durch die Anknüpfung an ein vor dem Sommersemester 2004 berufsqualifizierend abgeschlossenes Erststudium ist auch unter Berücksichtigung der Übergangs- und Härtefallregelungen und der Begünstigung von das Erststudium ergänzenden und vertiefenden Zweitstudiengängen nicht rechtsstaatswidrig.

3. Es entspricht dem Lenkungszweck des Studienguthabengesetzes, dass für ein vor dem Sommersemester 2004 berufsqualifizierend abgeschlossenes und noch ohne Studienguthaben gebührenfreies Erststudium ein Restguthaben nicht erworben werden konnte.

4. Konsekutive Studiengänge und Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge gemäß § 20 Abs. 4 und 6 HHG a. F. sind von ihrer objektiven Konzeption her auf Ergänzung und Vertiefung des ersten Studienganges bzw. des Erststudiums angelegt und in der sich daraus ergebenden Gesamtstudiendauer beschränkt.

5. Ein grundständiges, unabhängig vom Erststudium absolvierbares Zweitstudium ist trotz Anrechnung erbrachter Studienleistungen auch dann nicht als konsekutiver Zweitstudiengang oder als Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengang anzusehen, wenn es nach der subjektiven Studiengestaltung und für den Berufswunsch des Studierenden eine sinnvolle Ergänzung des Erststudiums darstellt.
Rechtsgebiete:GG, HHG 2000, HImmaVO, HV, StuGuG
Vorschriften:GG Art. 12 Abs. 1, HHG 2000 § 20 Abs. 4, HHG 2000 § 20 Abs. 6, HImmaVO § 1 Abs. 1, HImmaVO § 5 Abs. 1, HImmaVO § 5 Abs. 2, HImmaVO § 5 Abs. 3, HImmaVO § 5 Abs. 4, HImmaVO § 6 Abs. 3, HImmaVO § 6 Abs. 5, HV Art. 59, StuGuG § 1, StuGuG § 2 Abs. 1, StuGuG § 2 Abs. 2, StuGuG § 2 Abs. 3, StuGuG § 3,
Stichworte:Bachelor- und Masterstudiengänge, Erststudium, Konsekutivstudiengänge, Promotionsstudium, Restguthaben, Studiengebühren, Übergangsregelung, Unterrichtsgeldfreiheit, Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengang, Zweitstudiengebühr, Zweitstudium,
Verfahrensgang:VG Darmstadt, 7 E 1156/04 (3) vom 19.01.2006

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