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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 06.12.2006, Aktenzeichen: 5 UE 3545/04 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 UE 3545/04

Urteil vom 06.12.2006


Leitsatz:Es verstößt gegen den Gleichheitssatz, wenn eine Hundesteuersatzung, die einen erhöhten Steuersatz für "gefährliche Hunde" festlegt und dabei an die Zugehörigkeit zu bestimmten Hundesrassen die Vermutung der Gefährlichkeit knüpft, bei einem Teil der im Einzelnen aufgeführten Rassen die Widerlegung der Vermutung im Einzelfall zulässt, bei einem anderen Teil dagegen nicht, ohne dass sich für diese Differenzierung aus kynologischen Feststellungen und Erkenntnissen zu rassespezifischen Eigenschaften und Verhaltensweisen sachgerechte Gründe ableiten lassen.
Rechtsgebiete:Hundesteuersatz der Stadt Frankfurt
Vorschriften:Hundesteuersatz der Stadt Frankfurt § 5 Abs. 5,
Stichworte:American Staffordshire Terrier, Differenzierungsgrund, gefährlicher Hund, Gleichbehandlungsgrundsatz, Hundesteuer, unwiderlegbare Vermutung, Widerlegungsmöglichkeit,
Verfahrensgang:VG Frankfurt 10 E 2299/00(V) vom 16.10.2003

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