JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Urteil vom 05.08.2002, Aktenzeichen: 12 UE 2982/00.A
| Leitsatz: | Nachdem sich die Lage im Südosten der Türkei in den letzten Monaten erheblich verändert hat, kann eine Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger seit etwa Beginn des Jahres 2002 nicht mehr angenommen werden. Kurdischen Volkszugehörigen kann daher die Rückkehr sowohl in die noch unter Notstandsrecht stehenden Provinzen als auch in alle Gebiete außerhalb der Notstandsprovinzen zugemutet werden; auf das Bestehen einer zumutbaren inländischen Fluchtalternative und die Möglichkeit, dort das notwendige Existenzminimum zu erzielen, kommt es insoweit nicht mehr an. |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Vorschriften: | AuslG § 51, |
| Stichworte: | Gruppenverfolgung, Türkei, Kurden, Flüchtlingsanerkennung, |
| Verfahrensgang: | VG Gießen 8 E 32257/96.A(4) vom 11.09.1998 |
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