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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 05.05.2009, Aktenzeichen: 1 A 2098/08 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 1 A 2098/08

Urteil vom 05.05.2009


Leitsatz:Teilzeitbeschäftigte Beamte müssen nur eine entsprechend ihrer Teilzeitquote verminderte Anzahl an Mehrarbeitsstunden ohne Ausgleich leisten.

Wird die Grenze zur vergütungspflichtigen Mehrarbeit überschritten, haben sie für die zusätzlich zum Teilzeitdeputat geleisteten Stunden Anspruch auf anteilige Besoldung.

Eine allenfalls kurzfristige Anwesenheitsverpflichtung während zweier Springstunden pro Woche führt nicht zu einer unzulässigen Erhöhung der Lehrerarbeitszeit und ist regelmäßig nicht gesondert zu vergüten (Fortführung von Hess. VGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06 -).
Rechtsgebiete:EG, HBG, MVergV
Vorschriften:EG Art. 141, HBG § 85, MVergV § 3, MVergV § 4, MVergV § 5,
Stichworte:Bereitschaft, Diskriminierung, Mehrarbeit, Teilzeit, Vergütung, Vergütungspflichtig,
Verfahrensgang:VG Frankfurt, 9 E 2044/07 (V) vom 03.03.2008

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