JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Urteil vom 05.03.2009, Aktenzeichen: 8 A 1037/07
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Zwischenurteils über die Zulässigkeit der Klage (§§ 109, 125 Abs. 1 VwGO). 2. Rechtskandidaten, die die erste juristische Staatsprüfung im Freiversuch bestanden haben, behalten ihr Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des nach nicht bestandskräftig festgesetzten Ergebnisses des Freiversuchs auch nach bestandener Wiederholungsprüfung, auch wenn die Wiederholungsprüfung besser bewertet worden ist als der Freiversuch. |
| Rechtsgebiete: | JAG 1994, VwGO |
| Vorschriften: | JAG 1994 § 21 a, VwGO § 109, |
| Stichworte: | erste juristische Staatsprüfung, Freiversuch, Prüfungsanfechtung, Rechtsschutzbedürfnis, Wiederholungsprüfung, Zwischenurteil, |
| Verfahrensgang: | VG Gießen, 5 E 3249/05 vom 24.04.2007 |
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