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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 04.12.2000, Aktenzeichen: 12 UE 968/99.A 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 12 UE 968/99.A

Urteil vom 04.12.2000


Leitsatz:1. Kurden unterliegen in den Notstandsprovinzen der Türkei nach wie vor einer örtlich begrenzten Gruppenverfolgung, sie können aber grundsätzlich in anderen Regionen verfolgungsfrei leben und dort auch das wirtschaftliche Existenzminimum erreichen.

2. Es bleibt offen, welcher Prognosemaßstab bei einer örtlich begrenzten Gruppenverfolgung auf Personen anzuwenden ist, die aus dem Gebiet der Gruppenverfolgung stammen.
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 51 Abs. 1,
Stichworte:Türkei, Kurde, Gruppenverfolgung, Fluchtalternative,

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