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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 04.12.2000, Aktenzeichen: 12 UE 2931/99.A 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 12 UE 2931/99.A

Urteil vom 04.12.2000


Leitsatz:1. Nach wie vor sind Kurden in den Notstandsprovinzen der Türkei einer örtlich begrenzten Gruppenverfolgung ausgesetzt, sie können aber grundsätzlich in anderen Regionen verfolgungsfrei leben und sich dort auch die notwendigen Existenzmittel verschaffen.

2. Es bleibt offen, welcher Prognosemaßstab bei der Rückkehr eines Kurden anzuwenden ist, der aus einer Notstandsprovinz stammt.

3. Ein kurdischer Volkszugehöriger, der vor der Abreise aus der Türkei wegen des Verdachts der Zusammenarbeit mit der PKK gesucht wurde und dessen Bruder erfolgreich ein öffentlich bekannt gewordenes Verfahren gegen die Türkei wegen seiner eigenen Verhaftung geführt hat, läuft bei einer Rückkehr die Gefahr asylrelevanter Verfolgung.
Rechtsgebiete:GG, AuslG
Vorschriften:GG Art. 16 A, AuslG § 51 Abs. 1,
Stichworte:Türkei, Kurde, Gruppenverfolgung,

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