JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Urteil vom 04.03.2002, Aktenzeichen: 12 UE 200/02
| Leitsatz: | 1. Die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Beschränkung der Freizügigkeit von Unionsbürgern überlagern die Ausweisungsvorschriften des § 47 Abs. 1 AuslG über die Ist-Ausweisung mit der Folge, dass diese nicht unmittelbar anwendbar sind, sondern aufgrund einer individuellen aktuellen Gefährdungsprognose festgestellt werden muss, ob die weitere Anwesenheit des Unionsbürgers in Deutschland eine tatsächliche und hinreichend schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. 2. Die Ausweisung eines Unionsbürgers erweist sich als gemeinschaftsrechtswidrig, wenn sie auf die Verurteilung wegen Besitzes einer geringen Menge Betäubungsmittel zum Eigenverbrauch gestützt und wenn die Wirkung der Ausweisung nicht gleichzeitig befristet ist. |
| Rechtsgebiete: | EG, AufenthG/EWG, AuslG |
| Vorschriften: | EG Art. 38, AufenthG/EWG § 12, AuslG § 47 Abs. 1, |
| Stichworte: | Ausweisung, Befristung, Unionsbürger, |
| Verfahrensgang: | VG Kassel 4 E 58/99 vom 10.04.2001 |
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