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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 03.12.2001, Aktenzeichen: 12 UE 2451/01 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 12 UE 2451/01

Urteil vom 03.12.2001


Leitsatz:1. Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung aufgrund pflichtgemäßen Ermessens ist grundsätzlich zulässig.

2. Die Rücknahme einer Einbürgerung wegen strafbarer Führung einer Doppelehe kann im Klageverfahren, wenn sich die Bigamie nicht nachweisen lässt, nicht aufgrund eines geänderten Sachverhaltsfeststellung und eigener Ermessenserwägungen des Gerichts als rechtmäßig und ermessensgemäß bestätigt werden.
Rechtsgebiete:GG, RuStAG, HVwVfG, VwGO
Vorschriften:GG Art. 16 Abs. 1, RuStAG § 9, HVwVfG § 48, VwGO § 113, VwGO § 114,
Stichworte:Einbürgerung, Rücknahme, Staatenlosigkeit,
Verfahrensgang:VG Gießen 10 E 3095/99 vom 12.06.2001

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