JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Urteil vom 03.09.2003, Aktenzeichen: 11 UE 1011/01.A
| Leitsatz: | Vietnamesische Staatsangehörige haben wegen einer in Deutschland ausgeübten exilpolitischen Betätigung im Falle der Rückkehr nur dann mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung zu befürchten, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine nachhaltig und öffentlich ausgeübte besonders hervorgehobene oppositionelle Betätigung handelt, die einen nennenswerten Einfluss auf die vietnamesische Öffentlichkeit auszuüben vermag und deshalb geeignet ist, den vietnamesischen Staat aus dortiger Sicht öffentlich herabzuwürdigen. Die bloße Mitgliedschaft in Exilorganisationen und die Teilnahme an Veranstaltungen dieser Organisationen begründet die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ebenso wenig wie die Ausübung von Funktionen in örtlichen und regionalen Exilgruppen und Unterorganisationen größerer Exilorganisationen sowie die bloße Publizierung regimekritischer Beiträge in Zeitschriften oder anderen Medien. Auch die Veröffentlichung solcher Beiträge im Internet führt zu keiner erkennbaren Vergrößerung des Gefährdungspotentials. |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Vorschriften: | AuslG § 51 Abs. 1, |
| Stichworte: | Exilpolitik, Internet, Vietnam, |
| Verfahrensgang: | VG Frankfurt 1 E 3788/99.A (2) vom 29.08.2000 |
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