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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 31.07.2007, Aktenzeichen: 5 TG 1049/07 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 TG 1049/07

Beschluss vom 31.07.2007


Leitsatz:Werden Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag in der Weise erhoben, dass nach Maßgabe des Baufortschritts mehrfach Zahlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen, so darf dies nicht mit einem Wechsel des Ermittlungs- und Abrechnungsraums verbunden werden, der eine ungleichmäßige Beteiligung der künftig beitragspflichtigen Grundstückseigentümer an der Vorfinanzierung der Erschließungsanlage zur Folge hat.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 133 Abs. 3,
Stichworte:Abrechnungsgebiet, Abrechnungsraum, Abschnittsbildung, Erschließungsbeitrag, Vorausleistung,
Verfahrensgang:VG Gießen 2 G 4004/06 vom 25.04.2007

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