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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 31.01.2006, Aktenzeichen: 5 TG 940/05 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 TG 940/05

Beschluss vom 31.01.2006


Leitsatz:Will die Gemeinde den Erschließungsbeitrag in der Weise erheben, dass als "Straßenentwässerung" ein für mehrere Straßen eingerichtetes "Entwässerungssystem" über eine entsprechend rechnerische Teilhabe der einzelnen Straßen an den Kosten abgerechnet wird, so bedarf es einer "Entwässerungssystementscheidung", die rechtzeitig, d.h. vor der Entstehung des Beitragsanspruchs kraft Gesetzes in der dem Regelfall der Abrechnung der Entwässerungseinrichtung der einzelnen Straße entsprechenden Höhe, getroffen werden muss (wie Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Auflage 2004, § 13 Rn. 69).
Rechtsgebiete:AO, BauGB, HessKAG
Vorschriften:AO § 169 Abs. 2 Satz 1, BauGB § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, HessKAG § 1 Abs. 2, HessKAG § 4 Abs. 1 Nr. 4b,
Stichworte:Beitragsentstehung, Endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen, Erschließungsbeitrag, Festsetzungsfrist, Straßenentwässerung,
Verfahrensgang:VG Frankfurt 12 G 708/02(V) vom 09.03.2005

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