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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 30.05.2000, Aktenzeichen: 1 TZ 904/00 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 1 TZ 904/00

Beschluss vom 30.05.2000


Leitsatz:Der Zugang zum Vorbereitungsdienst darf wegen gesundheitlicher Mängel nur dann versagt werden, wenn feststeht, dass dem Bewerber die gesundheitliche Eignung für den Vorbereitungsdienst fehlt, oder wenn jedenfalls eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Fehlen der gesundheitlichen Eignung spricht.
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG Art. 12 Abs. 1,
Stichworte:Vorbereitungsdienst, Eignung, Gesundheitlich,

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