JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 30.01.2007, Aktenzeichen: 8 TG 2850/06
| Leitsatz: | Regelungsgegenstand der vom Fachbereichsrat erlassenen Prüfungsordnung ist Art und Weise der Durchführung von Prüfungen in bestehenden Studiengängen, nicht dagegen die Frage, ob und wie lange Prüfungen in eingestellten und auslaufenden Studiengängen noch angeboten werden. Diese Frage ist dem Regelungsbereich der früher dem Senat und jetzt dem Präsidium zugewiesenen Entscheidung über die Aufhebung von Studiengängen zuzuordnen und nunmehr in § 20 Abs. 5 HHG vom Landesgesetzgeber selbst beantwortet worden. |
| Rechtsgebiete: | HHG |
| Vorschriften: | HHG § 20 Abs. 5, HHG § 25 Abs. 1 Nr. 6, |
| Stichworte: | Einstellung, Prüfungsordnung, Regelungsbereich, Studiengang, Wiederholungsprüfung, Zulassung, |
| Verfahrensgang: | VG Wiesbaden 6 G 1310/06 vom 15.11.2006 |
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