JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 29.12.2004, Aktenzeichen: 12 TG 3649/04
| Leitsatz: | 1. Ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erwerben auch die in Deutschland geborenen Kinder eines türkischen Arbeitnehmers, der eine aufenthaltsrechtliche Position nach Art. 6 ARB 1/80 inne hat. Das Aufenthaltsrecht kann weiter geltend gemacht werden, wenn der türkische Arbeitnehmer inzwischen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist und erlischt ferner nicht dadurch, dass der Begünstigte etwa durch Verbüßung einer zeitigen Freiheitsstrafe zeitweilig dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (jeweils im Anschluss an EuGH, 11.11.2004, C-467/02). 2. Türkische Staatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht aufgrund Assoziationsrechts inne haben, können sich nicht auf entsprechende Anwendung der für Unionsbürger bestehenden verfahrensrechtlichen Position nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU berufen. |
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80, FreizügG/EU, Richtlinie 2004/38/EG |
| Vorschriften: | ARB 1/80 Art. 14 Abs. 1, ARB 1/80 Art. 7 S. 1, FreizügG/EU § 7, Richtlinie 2004/38/EG Art. 31, |
| Stichworte: | Abschiebung, Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz, aufenthaltsrechtliche Position, Ausreisepflicht, Bestandskraft, Erlöschen, Geburt, Integration, Kind eines türkischen Arbeitnehmers, Lehre, Sofortvollzug, Unionsbürger, Verfahrensgarantie, volljährig, |
| Verfahrensgang: | VG Gießen 7 G 4559/04 vom 11.11.2004 |
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