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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 29.10.2007, Aktenzeichen: 6 TG 1468/07 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 6 TG 1468/07

Beschluss vom 29.10.2007


Leitsatz:Ein Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG liegt nicht schon immer dann vor, wenn die im Rahmen eines Vertrages über eine atypische stille Gesellschaft eingebrachte Einlage bei gleichzeitiger Verlustteilnahme mindestverzinst wird. Der für das Einlagengeschäft wesentliche unbedingte Anspruch auf Rückzahlung der Einlage ist vielmehr nur dann gegeben, wenn die Mindestverzinsung der Einlage von den Vertragsparteien im Sinne einer nicht von den Geschäftsverlusten abhängigen Einlagenrückzahlung vereinbart wurde oder wenn der Anleger nach den Werbeaussagen des Unternehmens davon ausgehen musste, er werde die Einlage ähnlich wie bei einer Bankanlage ungeschmälert zurückerhalten.
Rechtsgebiete:KWG
Vorschriften:KWG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1,
Stichworte:Einlagengeschäft, Mindestverzinsung, stille Gesellschaft,
Verfahrensgang:VG Frankfurt 1 G 1501/07(1) vom 26.06.2007

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