JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 29.09.2000, Aktenzeichen: 1 TG 2902/00
| Leitsatz: | 1. Der übergangene Bewerber um einen seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Dienstposten - hier: Sachgebietsleiter bei einem Finanzamt (Besoldungsgruppe A 12 BBesO) - besitzt zur Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Wege einer einstweiligen Anordnung den erforderlichen Anordnungsgrund, wenn nur Inhaber dieser Dienstposten die Möglichkeit haben, sich mit Aussicht auf Erfolg um eine Beförderungsstelle zu bewerben. 2. Eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung setzt voraus, dass der Dienstherr bereits in der Stellenausschreibung für den zu besetzenden Dienstposten ein spezifisches Anforderungsprofil festlegt, soweit dies nicht schon durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschriften vorgegeben ist. 3. Der für die Auswahlentscheidung aktuelle Leistungsvergleich setzt voraus, dass der der letzten Beurteilung zu Grunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. |
| Rechtsgebiete: | HGB, VwGO |
| Vorschriften: | HBG § 8, VwGO § 123 Abs. 1, |
| Stichworte: | Bewerbungsverfahren, Einstweilige Anordnung, Anordnungsgrund, Stellenausschreibung, Anforderungsprofil, Beurteilung, Leistungsvergleich, Konkurrentenklage, Konkurrentenverfahren, |
Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 29.09.2000, Aktenzeichen: 1 TG 2902/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"HESSISCHER-VGH - 29.09.2000, 1 TG 2902/00" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum