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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 29.07.2005, Aktenzeichen: 3 UZ 239/05 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 3 UZ 239/05

Beschluss vom 29.07.2005


Leitsatz:Aussageungenauigkeiten prognostischer Bewertungen von zu erwartendenGeräuschimmissionen kann auf der Baugenehmigungsebene dadurch zulässigerweisebegegnet werden, dass durch Auflagenvorbehalte und die DurchführungnachträglicherMessungen die Genauigkeit der Prognose verifiziert wird und im Falle der Überschreitungvon Richtwerten der TA Lärm entsprechende Nachrüstungen angeordnet werden.
Rechtsgebiete:HBO, TA Lärm
Vorschriften:HBO § 64, TA Lärm Nr. 3.1, TA Lärm Nr. 4, TA Lärm Nr. 6.1,
Stichworte:Auflagenvorbehalt, Baugenehmigung, Großflächiger Einzelhandel,Konfliktbewältigung, Lärm, Nachrüstungen, NachträglicheMessungen, Randlage Zum Außenbereich,
Verfahrensgang:VG Gießen 1 E 195/04 vom 15.11.2004

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