JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 29.07.2005, Aktenzeichen: 12 TG 1987/05
| Leitsatz: | 1. Es spricht einiges dafür, dass im Rahmen eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens grundsätzlich ein Anspruch auf Überprüfung besteht, ob der Vollzug einer bestandskräftigen Ausweisungsverfügung mit den aktuellen Anforderungen für die Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger vereinbar ist. 2. Zur Glaubhaftmachung eines dahingehenden gerichtlichen Anordnungsanspruchs genügt nicht die Darlegung, dass sich die rechtlichen Anforderungen geändert haben und nunmehr eine aktuelle Gefahrenprognose erforderlich ist. Vielmehr muss darüber hinaus für den Einzelfall glaubhaft gemacht werden, dass zumindest konkrete Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Abänderung der bestandskräftigen Entscheidung bestehen. |
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80, VwVfG |
| Vorschriften: | ARB 1/80 Art. 14 Abs. 1, VwVfG § 51, |
| Stichworte: | Abschiebung, Anordnungsanspruch, Assoziationsrecht, Ausweisung, Freizügigkeit, Gefahrenprognose, Vollzug, Wiederaufgreifen Des Verfahrens, |
| Verfahrensgang: | VG Kassel 4 G 1047/05 vom 21.07.2005 |
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