JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 29.07.2004, Aktenzeichen: 1 N 1257/04
| Leitsatz: | § 24 Abs. 6 HPVG setzt voraus, dass die Umstrukturierungsmaßnahme bereits getroffen wurde. Es ist deshalb für den Erlass einer Verordnung nach § 24 Abs. 6 HPVG nicht ausreichend, dass durch sie erwartete künftige Folgen von beabsichtigten Umstrukturierungsmaßnahmen auf die Personalvertretungen geregelt werden sollen. |
| Rechtsgebiete: | HPVG, Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung in den Universitätskliniken Gießen und Marburg |
| Vorschriften: | HPVG § 24 Abs. 2, Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung in den Universitätskliniken Gießen und Marburg vom 17. März 2004 (GVBl. I, S. 175), |
| Stichworte: | Personalratswahl, Umstrukturierungsmaßnahme, Verschiebung, |
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