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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 29.07.2004, Aktenzeichen: 1 N 1257/04 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 1 N 1257/04

Beschluss vom 29.07.2004


Leitsatz:§ 24 Abs. 6 HPVG setzt voraus, dass die Umstrukturierungsmaßnahme bereits getroffen wurde. Es ist deshalb für den Erlass einer Verordnung nach § 24 Abs. 6 HPVG nicht ausreichend, dass durch sie erwartete künftige Folgen von beabsichtigten Umstrukturierungsmaßnahmen auf die Personalvertretungen geregelt werden sollen.
Rechtsgebiete:HPVG, Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung in den Universitätskliniken Gießen und Marburg
Vorschriften:HPVG § 24 Abs. 2, Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung in den Universitätskliniken Gießen und Marburg vom 17. März 2004 (GVBl. I, S. 175),
Stichworte:Personalratswahl, Umstrukturierungsmaßnahme, Verschiebung,

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