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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 28.03.2007, Aktenzeichen: 1 UZ 2770/06 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 1 UZ 2770/06

Beschluss vom 28.03.2007


Leitsatz:Frühbereitschaft für Lehrer im Sinne einer Anwesenheitsverpflichtung zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde ist kein Bereitschaftsdienst im herkömmlichen Sinne.

Die kurze Zeitspanne bis zur Feststellung, ob Vertretungsbedarf besteht oder nicht, ist nicht als quantifizierbare Arbeitszeit einzustufen, sondern den sonstigen pädagogischen Tätigkeiten außerhalb der Pflichtstundenregelung zuzuordnen.

Durch die Frühbereitschaft darf die den Lehrern abverlangte Arbeitszeitleistung unter Berücksichtigung der jährlichen Gesamtarbeitszeit den Rahmen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der übrigen Beamten nicht überschreiten (hier verneint bei ein bis zwei Tagen im Schuljahr).
Rechtsgebiete:BBesG, HBG, MVergV
Vorschriften:BBesG § 48, HBG § 85 Abs. 2, MVergV § 3, MVergV § 5,
Stichworte:Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Frühbereitschaft, Mehrarbeit, Vergütung,
Verfahrensgang:VG Darmstadt 1 E 2043/05 vom 31.08.2006

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