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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 28.03.2007, Aktenzeichen: 1 TG 27/07 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 1 TG 27/07

Beschluss vom 28.03.2007


Leitsatz:Die Beförderungspraxis für beurlaubte hessische Lehrkräfte, die im Auslands- oder Privatschuldienst tätig sind, hat sich an denselben Anforderungen zu orientieren wie bei Inlandsbeförderungen (klarstellend zu Hess. VGH, B. v. 08.02.2006 - 1 UZ 1827/06 -). Es hat ein Auswahlverfahren stattzufinden, das einen aktuellen Eignungs- und Leistungsvergleich aller laufbahnrechtlich für eine Beförderung in Betracht kommenden Studienräte/Studienrätinnen am Maßstab des an ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 zu stellenden Anforderungen ermöglicht und bei dem sichergestellt ist, dass nur der/die am besten Geeignete(n) befördert wird/werden.

Der in diesen Fällen bestehende Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst auch den Anspruch auf rechtzeitige Information über die Person des/der ausgewählten Bewerber sowie die Möglichkeit, von den wesentlichen Auswahlerwägungen Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgebiete:GG, HBG
Vorschriften:GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 33 Abs. 2, HBG § 8 Abs. 1,
Stichworte:Auskunft, Auslandsschuldienst, Beförderungsverfahren, Beurlaubte Lehrer, Bewerbungsverfahrensanspruch,
Verfahrensgang:VG Wiesbaden 8 G 382/06 vom 12.12.2006

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