Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 26.11.2002, Aktenzeichen: 5 TG 2303/02 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 TG 2303/02

Beschluss vom 26.11.2002


Leitsatz:1. Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen haben gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz BAföG keinen Anspruch auf weitere Ausbildungsförderung, wenn der Fachrichtungswechsel nach dem Beginn des vierten Fachsemesters erfolgt.

2. Es besteht keine Möglichkeit, durch Semesteranrechnungen aus dem Vorstudium die Semesterzahl zu reduzieren.

3. Für eine verfassungskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz BAföG besteht kein Raum.
Rechtsgebiete:BAföG
Vorschriften:BAföG § 7 Abs. 3,
Stichworte:Fachrichtungswechsel nach dem vierten Fachsemester, wichtiger Grund, Neigungswechsel, ohne schuldhaftes Zögern, verfassungskonforme Auslegung,
Verfahrensgang:VG Kassel 5 G 1185/02 vom 26.07.2002

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 26.11.2002, Aktenzeichen: 5 TG 2303/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "HESSISCHER-VGH - 26.11.2002, 5 TG 2303/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum