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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 26.03.2007, Aktenzeichen: 3 UZ 3100/06 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 3 UZ 3100/06

Beschluss vom 26.03.2007


Leitsatz:Im vereinfachten Genehmigungsverfahren des § 57 HBO prüft die Bauaufsicht gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 3 HBO materiell Fachrecht sowohl dann, wenn eine diesbezügliche Genehmigung kraft Konzentrationsregelung ersetzt wird, als auch, wenn fachrechtliche Entscheidungen kraft Zuständigkeitsübertragung auf die Bauaufsichtsbehörde verbunden mit einem förmlichen Beteiligungsrecht (Benehmen, Einvernehmen, Zustimmung) verlagert werden, als auch dann, wenn ohne förmliches Beteiligungsverfahren der Fachbehörde lediglich materielle Prüfbefugnisse auf die Bauaufsicht fachgesetzlich übertragen worden sind.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 57 HBO hat die Bauaufsicht auch bei Bauvorhaben im Innenbereich an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gemäß § 9 Abs. 3a FStrG materiell die Anforderungen des § 9 Abs. 3 FStrG (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs) zu prüfen und zu beachten.

Die Beteiligung der nach dem Fernstraßengesetz zuständigen Fachbehörde durch die Bauaufsicht ist unschädlich, auch wenn jener kein förmliches Beteiligungsrecht zusteht.
Rechtsgebiete:FStrG, HBO
Vorschriften:FStrG § 9, HBO § 57 Abs. 1 Nr. 3,
Stichworte:Fernstraßengesetz, materielles Prüfungsrecht, Prüfungsumfang, Straßenrechtliche Belange, vereinfachtes Genehmigungsverfahren,
Verfahrensgang:VG Gießen 1 E 3063/06 vom 11.12.2006

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