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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 25.09.2003, Aktenzeichen: 22 TL 2639/02 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 22 TL 2639/02

Beschluss vom 25.09.2003


Leitsatz:Hat der Personalrat in Bezug auf die eine sukzessive Fremdvergabe von Arbeiten betreffende Grundentscheidung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 HPVG mitgewirkt, so steht ihm bei jeder künftigen Fremdvergabe von Arbeiten und Aufgaben ausfallender oder ausscheidender Beschäftigter das Mitwirkungsrecht (erneut) zu, soweit bei der Einzelvergabe mitwirkungsrelevante Gesichtspunkte eine Rolle spielen, die über die generelle Grundentscheidung für die sukzessive Fremdvergabe hinausgehen.
Rechtsgebiete:HPVG
Vorschriften:HPVG § 81 Abs. 1 S. 1,
Stichworte:Feststellungsinteresse, Fremdvergabe, Grundentscheidung, Pfortendienst, Privatisierung, Rechtsschutzbedürfnis, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, sukzessive Fremdvergabe,
Verfahrensgang:VG Gießen 22 L 461/02 vom 12.08.2002

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