JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 25.08.2008, Aktenzeichen: 4 B 1320/08
| Leitsatz: | Nachbarschutz gegen Abweichungen von nicht nachbarschützenden Vorschriften eines Bebauungsplanes über das Maß der baulichen Nutzung bietet das drittschützende Rücksichtnahmegebot des § 31 Abs. 2 BauGB; im unbeplanten Innenbereich geht der Nachbarschutz nicht weiter als im beplanten Bereich. Überschreitet ein Bauvorhaben im nicht beplanten Innenbereich im Maß der baulichen Nutzung den aus der Umgebung ableitbaren Rahmen, so kann es sich trotz der feststellbaren Nutzungsintensivierung in seine Umgebung einfügen, wenn es keine bodenrechtlichen Spannungen erzeugt und insbesondere gegenüber der Bebauung in seiner unmittelbaren Nähe die gebotene Rücksicht wahrt. |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Vorschriften: | BauGB § 31, BauGB § 34, BauNVO § 15, |
| Stichworte: | Maß der baulichen Nutzung, Nachbar, Rücksicht, |
| Verfahrensgang: | VG Wiesbaden, 3 L 429/08.WI(2) vom 30.05.2008 |
Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 25.08.2008, Aktenzeichen: 4 B 1320/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"HESSISCHER-VGH - 25.08.2008, 4 B 1320/08" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum