( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 25.08.2008, Aktenzeichen: 4 B 1320/08 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 4 B 1320/08

Beschluss vom 25.08.2008


Leitsatz:Nachbarschutz gegen Abweichungen von nicht nachbarschützenden Vorschriften eines Bebauungsplanes über das Maß der baulichen Nutzung bietet das drittschützende Rücksichtnahmegebot des § 31 Abs. 2 BauGB; im unbeplanten Innenbereich geht der Nachbarschutz nicht weiter als im beplanten Bereich.

Überschreitet ein Bauvorhaben im nicht beplanten Innenbereich im Maß der baulichen Nutzung den aus der Umgebung ableitbaren Rahmen, so kann es sich trotz der feststellbaren Nutzungsintensivierung in seine Umgebung einfügen, wenn es keine bodenrechtlichen Spannungen erzeugt und insbesondere gegenüber der Bebauung in seiner unmittelbaren Nähe die gebotene Rücksicht wahrt.
Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Vorschriften:BauGB § 31, BauGB § 34, BauNVO § 15,
Stichworte:Maß der baulichen Nutzung, Nachbar, Rücksicht,
Verfahrensgang:VG Wiesbaden, 3 L 429/08.WI(2) vom 30.05.2008

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 25.08.2008, Aktenzeichen: 4 B 1320/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessischer-vgh/hessischer-vgh-beschluss-vom-25-08-2008-az-4-b-132008

"HESSISCHER-VGH - 25.08.2008, 4 B 1320/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN