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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 25.05.2009, Aktenzeichen: 5 D 1060/09 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 D 1060/09

Beschluss vom 25.05.2009


Leitsatz:Da die Belastung einer Straßenanlage mit Schwerlastverkehr für die Dauer der Durchführung eines Bauvorhabens auf einem anliegenden Grundstück zum "Lebensschicksal" der Straße gehört, steht der Erhebung von Beiträgen für eine nach Ablauf der üblichen Lebensdauer einer solchen Anlage vorgenommene grundlegende Erneuerung nicht entgegen, dass der tatsächliche Eintritt der Erneuerungsbedürftigkeit maßgeblich durch die Belastung mit dem Baustellenverkehr gefördert worden ist.
Rechtsgebiete:HessKAG
Vorschriften:HessKAG § 11 Abs. 1, HessKAG § 11 Abs. 3,
Stichworte:Erneuerungsbedürftigkeit, grundlegende Erneuerung, Lebensdauer von Straßen, Um- und Ausbau von Straßen,
Verfahrensgang:VG Frankfurt, 12 K 2646/08.F(2) vom 11.03.2009

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