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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 25.05.2000, Aktenzeichen: 12 TG 574/00 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 12 TG 574/00

Beschluss vom 25.05.2000


Leitsatz:1. Das auf einer berufsbedingten Rückkehr des Ausländers in den Heimatstaat beruhende Getrenntleben der Ehegatten, die durch Besuche Kontakt halten und keine Beendigung der Ehe planen, ist nicht als Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit der Folge eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für den Ehegatten anzusehen.

2. Die Tätigkeit eines vom türkischen Staat entsandten und angestellten Imam unterliegt nicht den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Freizügigkeit von Arbeitnehmer auf dem regulären Arbeitsmarkt.
Rechtsgebiete:AuslG, ARB 1/80
Vorschriften:AuslG § 19 Abs. 1, ARB 1/80 Art. 6, ARB 1/80 Art. 7,
Stichworte:Arbeitnehmer, Arbeitsmarkt, Aufhebung, Ausreise, Ehegatte, Lebensgemeinschaft, Aufenthaltsrecht, Eigenständig, Getrenntleben,

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