( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 24.01.2000, Aktenzeichen: 4 TG 4070/99 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 4 TG 4070/99

Beschluss vom 24.01.2000


Leitsatz:Im Falle der Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum kann die Behörde die Verwirklichung eines angemessenen Ersatzraumangebots auch dann ohne Weiteres durch eine geeignete Auflage sicherstellen, wenn der zweckentfremdete Wohnraum vom Eigentümer selbst genutzt wurde und auch der Ersatzwohnraum von ihm genutzt werden soll.

Zur Bemessung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Verpflichtung, Ersatzwohnraum zu schaffen und der Wohnnutzung zuzuführen.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, VwGO § 80 Abs. 5,
Stichworte:Abbruch, Neubau, Wohnraum, Ersatzwohnraum, Zweckentfremdung, Nebenbestimmung, Auflage, Frist,

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 24.01.2000, Aktenzeichen: 4 TG 4070/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessischer-vgh/hessischer-vgh-beschluss-vom-24-01-2000-az-4-tg-407099

"HESSISCHER-VGH - 24.01.2000, 4 TG 4070/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN