JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 24.01.2000, Aktenzeichen: 4 TG 4070/99
| Leitsatz: | Im Falle der Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum kann die Behörde die Verwirklichung eines angemessenen Ersatzraumangebots auch dann ohne Weiteres durch eine geeignete Auflage sicherstellen, wenn der zweckentfremdete Wohnraum vom Eigentümer selbst genutzt wurde und auch der Ersatzwohnraum von ihm genutzt werden soll. Zur Bemessung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Verpflichtung, Ersatzwohnraum zu schaffen und der Wohnnutzung zuzuführen. |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Vorschriften: | VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, VwGO § 80 Abs. 5, |
| Stichworte: | Abbruch, Neubau, Wohnraum, Ersatzwohnraum, Zweckentfremdung, Nebenbestimmung, Auflage, Frist, |
Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 24.01.2000, Aktenzeichen: 4 TG 4070/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"HESSISCHER-VGH - 24.01.2000, 4 TG 4070/99" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum