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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 23.05.2000, Aktenzeichen: 22 TL 4241/99 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 22 TL 4241/99

Beschluss vom 23.05.2000


Leitsatz:Die Übernahme Auszubildender gemäß § 9 Abs. 4 BPersVG ist nicht schon deswegen unzumutbar, weil aufgrund der in einer Koalitionsvereinbarung zum Ausdruck gebrachten Absicht, eine Behörde aufzulösen, ein verwaltungsinterner Einstellungsstopp verfügt wird.
Rechtsgebiete:BPersVG
Vorschriften:BPersVG § 9 Abs. 4,
Stichworte:Einstellungsstopp, Unzumutbarkeit, Koalitionsvereinbarung, Jugendvertreter, Auszubildendenvertreter, Weiterbeschäftigung,

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