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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 23.03.2007, Aktenzeichen: 5 TG 332/07 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 TG 332/07

Beschluss vom 23.03.2007


Leitsatz:Bei der Bemessung der Spielapparatesteuer ist die Anknüpfung an die elektronisch gezählte Bruttokasse ohne Abzug der vom Automatenaufsteller zu entrichtenden Umsatzsteuer ("nicht bereinigte Bruttokasse") rechtlich nicht zu beanstanden, da damit der tatsächliche Spieleraufwand wirklichkeitsgerecht erfasst wird.
Rechtsgebiete:Spielapparatesteuersatzung
Vorschriften:Spielapparatesteuersatzung der Stadt Borken vom 3. Februar 2006,
Stichworte:Bruttokasse als Maßstab für Spielapparatesteuer, Doppelbesteuerung, kalkulatorische Abwälzbarkeit, Mehrwertsteuer, Spielapparatesteuer, Steuergerechtigkeit,
Verfahrensgang:VG Kassel 6 G 1264/06 vom 25.01.2007

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