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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 22.04.2004, Aktenzeichen: 21 TK 596/02 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 21 TK 596/02

Beschluss vom 22.04.2004


Leitsatz:Die als "Aufbauseminar" im Anschluss an ein "Grundseminar" durchgeführte Schulung eines Personalratsmitglieds zu einem grundsätzlich dienststellenbezogenen Gegenstand (hier: Alkohol- und andere Suchtprobleme am Arbeitsplatz) kann, wenn bereits das Grundseminar die Thematik weitgehend abdeckt und das Aufbauseminar im Wesentlichen lediglich der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse dient, nicht als "erforderlich" in dem Sinne angesehen werden, dass die Dienststelle gem. § 44 Abs. 1 BPersVG verpflichtet wäre, dafür die Kosten zu übernehmen.
Rechtsgebiete:BPersVG
Vorschriften:BPersVG § 44 Abs. 1 Satz 1, BPersVG § 46 Abs. 6,
Stichworte:Aufbauschulung, Erforderlichkeit, Grundschulung, Kostenübernahme durch Dienststelle, Schulung von Personalratsmitgliedern, Schulungskosten, Spezialschulung,
Verfahrensgang:VG Darmstadt 22 K 2691/01(1)

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