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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 22.03.2004, Aktenzeichen: 9 UZ 925/00.A 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 9 UZ 925/00.A

Beschluss vom 22.03.2004


Leitsatz:Eine tragfähige Stütze im Prozessrecht, die eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ausschließt, findet die Ablehnung eines Beweisantrags auch dann, wenn zwar nicht die in der Begründung des Gerichts genannten, aber andere Gründe des Verfahrensrechts die beantragte Beweiserhebung ausschließen oder es bereits an einem ordnungsgemäßen Beweisantrag fehlt.
Rechtsgebiete:AsylVfG, VwGO
Vorschriften:AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3, VwGO § 138 Nr. 3,
Stichworte:Beweisantrag, rechtliches Gehör,
Verfahrensgang:VG Frankfurt 3 E 40399/94.A vom 30.11.1999

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