JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 22.03.2000, Aktenzeichen: 4 TG 4287/99
| Leitsatz: | Die Anordnung des Abbruchs eines Hauses, das erhebliche Bauschäden aufweist, zunehmend verfällt und in diesem Zustand zur Gefahr für das Nachbarhaus und für Menschen wird, weil die Eigentümer und Bewohner Reparaturen unterlassen haben und keine Aussicht auf eine - zudem unwirtschaftliche - Sanierung besteht, kann rechtmäßig sein, ebenso die Anordnung sichernder Folgearbeiten und der sofortigen Vollziehung der Verfügungen. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, HBO |
| Vorschriften: | VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4, VwGO § 80 Abs. 3, VwGO § 80 Abs. 5, HBO § 3 Abs. 1, HBO § 3 Abs. 4, HBO § 61 Abs. 1, HBO § 61 Abs. 2, HBO § 78 Abs. 1, |
| Stichworte: | Beseitigungsanordnung, Gefahr, Haus, Sofortvollzug, |
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