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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 21.12.2006, Aktenzeichen: 5 TG 2329/06 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 TG 2329/06

Beschluss vom 21.12.2006


Leitsatz:Erhält eine Straße im Zuge eines Um- und Ausbaus an Stelle eines bislang insgesamt 56 cm starken Fahrbahnaufbaus einen neuen Aufbau in einer Gesamtstärke von 60 cm, so vermag allein der Zuwachs um 4 cm in der Regel nicht die Annahme zu rechtfertigen, die Straße sei erstmals frostsicher angelegt und insoweit beitragsfähig verbessert worden.
Rechtsgebiete:KAG
Vorschriften:KAG § 11 Abs. 1, KAG § 11 Abs. 3,
Stichworte:Beitragstatbestände bei Straßenbeiträgen, Erneuerung von Verkehrsanlagen, Frostsicherer Straßenaufbau, Verbesserung von Verkehrsanlagen,
Verfahrensgang:VG Wiesbaden 1 G 880/06 vom 05.09.2006

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