( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 21.03.2000, Aktenzeichen: 12 UZ 4014/99.A 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 12 UZ 4014/99.A

Beschluss vom 21.03.2000


Leitsatz:1. Zum ordnungsgemäßen Vortrag des Zulassungsgrundes einer Divergenz im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG gehört jedenfalls grundsätzlich die substantiierte Darlegung, dass die angegriffene Entscheidung auf der gerügten Abweichung von der in Bezug genommenen Entscheidung eines dort genannten übergeordneten Gerichts beruht.

2. Die Berufung kann auch wegen Abweichung von einem Beschluss zugelassen werden, wenn und soweit dieser die Entscheidung einer Grundsatzfrage enthält.

3. Bei einer wesentlichen Veränderung der für eine Gruppenverfolgung erheblichen Verhältnisse im Herkunftsstaat kommt die Zulassung der Berufung gegen ein hierauf gestütztes Urteil wegen (erneuter) Klärungsbedürftigkeit in Betracht; eine Divergenzrüge ist bei dieser Konstellation ungeeignet.
Rechtsgebiete:AsylVfG
Vorschriften:AsylVfG § 78 Abs. 3, AsylVfG § 78 Abs. 4,
Stichworte:Divergenzberufung, Grundsatzberufung, Rechtsmittel,

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 21.03.2000, Aktenzeichen: 12 UZ 4014/99.A anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessischer-vgh/hessischer-vgh-beschluss-vom-21-03-2000-az-12-uz-401499a

"HESSISCHER-VGH - 21.03.2000, 12 UZ 4014/99.A" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN