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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 20.02.2007, Aktenzeichen: 5 TG 198/07 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 TG 198/07

Beschluss vom 20.02.2007


Leitsatz:Die Regelung in § 16 Abs. 2 Satz 3 SchfG, nach der rückständige Umlagen eines Bezirksschornsteinfegermeisters von der zuständigen Verwaltungsbehörde nach den für sie geltenden Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben werden, beinhaltet keine gesetzliche Ermächtigung für diese Behörde zum Erlass eines Leistungsbescheides über die Zahlung der Umlage als Vollstreckungsgrundlage. Diese Ermächtigung steht vielmehr nach § 16 Abs. 2 Satz 2, letzter Halbsatz SchfG der Lehrlingskostenausgleichskasse als nichtrechtsfähiger Einrichtung (öffentlichen Rechts) der Schornsteinfegerinnungen zu.
Rechtsgebiete:SchfG
Vorschriften:SchfG § 16 Abs. 2, SchfG § 25 Abs. 4,
Stichworte:Beitreiben, Bezirksschornsteinfeger, Ermächtigung, Feststellungsbescheid, Gebühr, Innung, Lehrlingskostenausgleichskasse, Leistungsbescheid, Umlage, Vollstreckung, Abgabenrecht,
Verfahrensgang:VG Gießen 8 G 3962/06 vom 02.01.2007

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