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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 19.07.2004, Aktenzeichen: 8 TG 107/04 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 8 TG 107/04

Beschluss vom 19.07.2004


Leitsatz:Der ASTA als Organ der in Form einer öffentlich-rechtlichen Zwangskörperschaft verfassten Studentenschaft kann sich gegenüber den einzelnen StudentInnen als deren Zwangsmitgliedern nicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen.

Er unterliegt deshalb - unabhängig von der Frage eines Neutralitätsgebots - auch bei Stellungnahmen mit Hochschulbezug nicht erst der Grenze sogenannter Schmähkritik, sondern in deren Vorfeld schon einem Mäßigungsgebot, das ihm nicht nur diffamierende und einseitig dominierende, sondern auch polemische, überzogene oder gar ausfällige Kritik untersagt.
Rechtsgebiete:GG, HHG
Vorschriften:GG Art. 19 Abs. 3, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 5 Abs. 1, HHG § 96 Abs. 2 Nr. 5,
Stichworte:ASTA, Hochschulbezug, Meinungsfreiheit, Mäßigungsgebot, Neutralitätsgebot, Schmähkritik, Studenteschaft,
Verfahrensgang:VG Kassel 3 G 2795/03 vom 17.12.2003

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