JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 19.06.2008, Aktenzeichen: 3 A 825/08.Z
| Leitsatz: | Können aufgrund eines einfachen Bebauungsplans, der keinen Gebietscharakter festsetzt, ausnahmsweise Spielhallen zugelassen werden, kommt es nicht auf die Bestimmung des tatsächlichen Gebietscharakters und ein Sich-Einfügen nach § 34 BauGB an, sondern darauf, ob eine Ermessensreduzierung auf Null für die Erteilung einer Ausnahme vorliegt. Bei ihrer Ermessensentscheidung darf die Bauaufsicht berücksichtigen, ob es weitere Spielhallen im Plangebiet gibt, ob mit der Zulassung zusätzlicher Spielhallen ein städtebaulich unerwünschter Trading-down-Effekt verbunden ist und ob die Stellplatzpflicht ohne Ablösung erfüllt werden kann. |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Vorschriften: | BauGB § 30 Abs. 3, BauGB § 34, |
| Stichworte: | ausnahmsweise Zulassung, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null, Gebietscharakter, Recht auf Ablösung, Spielhalle, Stellplatzpflicht, Trading-Down-Effekt, Vergnügungsstätte, |
| Verfahrensgang: | VG Frankfurt, 4 E 3837/06 (2) vom 21.02.2008 |
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