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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 19.03.2002, Aktenzeichen: 12 TG 165/02 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 12 TG 165/02

Beschluss vom 19.03.2002


Leitsatz:Ob dem Ausländer, der aus mehreren Gründen ausreisepflichtig ist, ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zur Seite steht, hängt maßgeblich davon ab, auf welcher Grundlage die Ausländerbehörde die Ausreisepflicht zwangsweise durchzusetzen beabsichtigt.
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 42, AuslG § 47,
Stichworte:Ist-Ausweisung, Rechtsschutzbedürfnis,
Verfahrensgang:VG Kassel 4 G 2423/01(5) vom 15.11.2002

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