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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 18.12.2001, Aktenzeichen: 12 TZ 3009/01 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 12 TZ 3009/01

Beschluss vom 18.12.2001


Leitsatz:Der Fortbestand des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts eines türkischen Arbeitnehmers aufgrund mehr als dreijähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber wird nicht dadurch beendet, dass der Arbeitnehmer die Verlängerung der ursprünglich zum Zwecke des Zusammenlebens mit seiner deutschen Ehefrau erteilten Aufenthaltserlaubnis verspätet beantragt und seine Erwerbstätigkeit im Hinblick auf das Fehlen eines förmlichen Aufenthaltstitels zunächst nicht fortsetzt.
Rechtsgebiete:VwGO, AuslG, Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 EWG/Türkei
Vorschriften:VwGO § 80 Abs. 5, AuslG § 69 Abs. 3, Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 EWG/Türkei Art. 6,
Stichworte:Arbeitnehmer, Aufenthaltsrecht, Türke,
Verfahrensgang:VG Frankfurt am Main 13 G 2975/01(1) vom 26.10.2001

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