Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 18.03.2009, Aktenzeichen: 8 B 528/09 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 8 B 528/09

Beschluss vom 18.03.2009


Leitsatz:1. Ein vorbeugend-kassatorisches Bürgerbegehren ist ausnahmsweise zulässig, wenn es durch einen unmittelbar bevorstehenden Beschluss der Gemeindevertretung gegenstandslos würde und die Rechtsschutzerschwernisse eine Folge der Verfahrensgestaltung durch Gemeindeorgane sind.

2. Der Kostendeckungsvorschlag eines Bürgerbegehrens dient dem Zweck, den Bürgern in finanzieller Hinsicht die Tragweite und Konsequenz der vorgeschlagenen Entscheidung deutlich zu machen; dabei dürfen allerdings die Anforderungen nicht überzogen werden.

3. Der erforderliche Inhalt und Umfang des Kostendeckungsvorschlags hängt maßgeblich vom eigentlichen Ziel des Bürgerbegehrens ab.

4. Der Kostendeckungsvorschlag eines gegen den Verkauf gemeindlicher Gesellschaftsanteile gerichteten Bürgerbegehrens muss die Kosten eines Weiterbetriebs der Gesellschaft nicht im Einzelnen berücksichtigen, wenn es erkennbar die Insolvenz der Gesellschaft in Kauf nimmt.
Rechtsgebiete:HGO, VwGO
Vorschriften:HGO § 8b Abs. 3 Satz 2, HGO § 9, HGO § 51 Nr. 11, HGO § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, VwGO § 123 Abs. 1 Satz 1,
Stichworte:Gemeinde, Insolvenz, Kostendeckungsvorschlag, Unternehmensbeteiligung, Verkauf von Gesellschaftsanteilen, vorbeugend-kassatorisches Bürgerbegehren,
Verfahrensgang:VG Darmstadt, 3 L 247/09.DA(4) vom 03.03.2009

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 18.03.2009, Aktenzeichen: 8 B 528/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "HESSISCHER-VGH - 18.03.2009, 8 B 528/09" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum