Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 17.11.2000, Aktenzeichen: 4 TG 3518/00 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 4 TG 3518/00

Beschluss vom 17.11.2000


Leitsatz:Die in Nachtragsbaugenehmigungen für ein Einkaufszentrum mit ca. 20.000 qm Verkaufsfläche enthaltenen Nebenbestimmungen, dass Anlieferungen und Entsorgung im Anlieferbereich des Einkaufszentrums in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr unzulässig sind, können geeignet sein sicherzustellen, dass die gebotene Rücksicht auf eine im Kerngebiet mögliche Wohnnutzung gewahrt wird.

Dies setzt voraus, dass der entsprechende Verkehr nach den baulichen und straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen tagsüber abgewickelt werden kann, ohne dass der Immissionsrichtwert am Tage von 60 dB(A) überschritten würde.
Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, TA-Lärm
Vorschriften:BauGB § 34, BauNVO § 7, TA-Lärm Nr. 2.321 C,
Stichworte:Einkaufszentrum, Kerngebiet, Wohnung, Baugenehmigung, Nebenbestimmung, Anlieferung, Verkehr,

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 17.11.2000, Aktenzeichen: 4 TG 3518/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "HESSISCHER-VGH - 17.11.2000, 4 TG 3518/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum