( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 17.05.2001, Aktenzeichen: 8 TZ 716/01 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 8 TZ 716/01

Beschluss vom 17.05.2001


Leitsatz:Die sofortige Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfasst nicht nur selbständige, sondern auch mit der Sachentscheidung verbundene unselbständige Kostenanforderungen unabhängig davon, ob einem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung aufschiebende Wirkung zukommt oder nicht (hier entschieden in einem Fall, in dem es um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine in einem Widerspruchsbescheid enthaltene Kostenanforderung ging).
Rechtsgebiete:VwGO, HVwKostG
Vorschriften:VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1, HVwKostG § 14 Abs. 1 S. 2,
Stichworte:Kosten, Anforderung, Aufschiebende Wirkung, Sofortvollzug,

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Beschluss vom 17.05.2001, Aktenzeichen: 8 TZ 716/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessischer-vgh/hessischer-vgh-beschluss-vom-17-05-2001-az-8-tz-71601

"HESSISCHER-VGH - 17.05.2001, 8 TZ 716/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN