JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Beschluss vom 17.05.2001, Aktenzeichen: 8 TZ 1042/01
| Leitsatz: | 1. Zum Anmeldeverfahren einer Kandidatur für die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Verwaltungsrichter im Falle der Änderung der Beschlussvorlage. 2. Mit dem Scheitern einer gemeinsamen Liste ist die an den Kreisausschuss gerichtete Anmeldung für die von diesem vorbereitete gemeinsame Vorschlagsliste aller Fraktionen erkennbar erledigt. In einem solchen Fall bedarf es einer erneuten förmlichen Einbringung eines auf eine Person bezogenen Wahlvorschlages vor Behandlung des fraglichen Tagesordnungspunktes in der Sitzung. |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Vorschriften: | VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3, |
| Stichworte: | Beschwerde, Zulassungsantrag, ernstlicher Zweifel, Grundsätzliche Bedeutung, |
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