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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 17.02.2000, Aktenzeichen: 1 TG 444/00 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 1 TG 444/00

Beschluss vom 17.02.2000


Leitsatz:Wenn Eltern für ihr volljähriges Kind, das in ihrem Haushalt lebt, Kindergeld erhalten, so kann nach § 16 Satz 1 BSHG erwartet werden, dass sie das Kindergeld dem Kind zugute kommen lassen, und zwar auch dann, wenn ihr Einkommen niedriger ist als der Selbstbehalt nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe (NDV 1995, 1 ff.). Denn das Kindergeld dient nach § 31 EStG dem Zweck, das Existenzminimum des Kindes abzudecken.
Rechtsgebiete:BSHG
Vorschriften:BSHG § 16,
Stichworte:Kindergeld, Sozialhilfe,

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