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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 16.07.2009, Aktenzeichen: 1 A 826/09.Z 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 1 A 826/09.Z

Beschluss vom 16.07.2009


Leitsatz:Ausschlaggebend für die Frage, ob Vordienstzeiten kausal "zur Ernennung geführt" haben, ist nicht die schlichte Nützlichkeit für die tägliche Arbeit, sondern die Vortätigkeit muss "für die Laufbahn des Beamten", also für die Ernennung und Übertragung des Statusamtes von wesentlicher Bedeutung gewesen sein. Dies folgt aus der Verwendung des Begriffs "Laufbahn", der mehr umfasst als nur das erstmals übertragene Funktionsamt (Ergänzung zu Hess. VGH, Urteil vom 06.11.1996 - 1 UE 327/95 - und im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 03.12.2008 - 2 B 57.08 -).
Rechtsgebiete:BeamtVG
Vorschriften:BeamtVG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2,
Stichworte:Anerkennung, förderlich, Kausal, Laufbahn, privatrechtliches Arbeitsverhältnis, Statusamt, Vordienstzeit,
Verfahrensgang:VG Darmstadt, 1 K 1561/05 vom 12.02.2009

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