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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHBeschluss vom 16.06.2004, Aktenzeichen: 11 UZ 3040/03 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 11 UZ 3040/03

Beschluss vom 16.06.2004


Leitsatz:Besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten liegen dann vor, wenn unter Berücksichtigung der gegen die Entscheidung erster Instanz gerichteten Einwände des Antragstellers offene und besonders schwierige, im Zulassungsverfahren nicht oder nicht abschließend zu beantwortende Rechtsfragen verbleiben, oder wenn die Rechtssache auch nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts durch einen komplexen, schwer zu überblickenden Sachverhalt geprägt ist.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2,
Stichworte:Rechtlich, Schwierigkeit, tatsächlich,
Verfahrensgang:VG Gießen 10 E 1409/03 vom 13.08.2003

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